| ||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||
AuslandsspesenWie Sie Ihre Auslandsspesen clever abrechnenBesonders für Geschäftsreisende sind Auslandsspesen ein wichtiges Thema. Kennt man die Kniffe, kann man sich fast alle Unkosten erstatten lassen.
Müssen Sie beruflich bedingt eine Auslandsreise antreten? Dann ist Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Firma in der Regel dazu verpflichtet, für alle zusätzlich anfallenden Kosten, auch Spesen genannt, auf zu kommen. Für eine Dienstreise im Inland ist ausschlaggebend, wie lange Sie von Ihrer Wohnung und Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt sind. Dementsprechend erhalten Sie je nach Bedarf Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten. Bei einer Reise ins Ausland gilt im Prinzip dieselbe Regelung, Sie erhalten jedoch andere, zumeist höhere Pauschalen. Da können Sie je nach Ziel-Land eine Menge Auslandsspesen raus schlagen. Nehmen wie ein Beispiel: Ihr Chef schickt Sie für 2 Wochen in die Vereinigten Staaten. Die Wahl des Verkehrsmittels steht Ihnen theoretisch frei. Ein betriebliches Fahrzeug werden in diesem Falle die wenigsten benutzen und auch die Fahrt mit dem eigenen Auto fällt wohl flach. Das heißt, Sie können sich den kompletten Flug erstatten lassen. Das gilt ebenso, falls Sie vor Ort noch andere Verkehrsmittel wie Zug, ÖPNV, Fähre oder Taxi benötigen. Übernachten Sie dort in einem Hotel, Herberge, Fremdenzimmer, Appartement oder einer Zeitwohnung? Dann können Sie hierbei für die Übernachtungskosten in den USA bis zu 150 Euro bekommen. Denn auch sie zählen zu den Auslandsspesen. Doch Vorsicht: Die Nebenkosten zur Übernachtung wie Garage, Minibar, Fernseher und Telefon etc. sind keine Übernachtungskosten und müssen extra mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Vorausgesetzt wird allerdings, dass Sie eifrig Belege sammeln, um dem Chef einen entsprechenden Beweis zu erbringen. Schwierig wird’s wahrscheinlich bei Gebühren wie Gepäckaufbewahrung, Parkuhren oder Trinkgeldern. Diese Ausgaben müssen Sie aufzeichnen und entsprechend glaubhaft machen. Womit wir bei dem so genannten Verpflegungsmehraufwand wären, der gerade bei Spesen im Ausland, nicht zu unterschätzen ist. Hier können Pauschalen – wieder je nach Abwesenheitsdauer – ab 24 Euro steuerfrei gezahlt werden. Für die verschiedenen Länder sind wieder spezielle Gelder vorgesehen. Eine Pizza in Italien kostet nicht dasselbe wie eine in China. Scheint so, als liege der Erhalt und Abrechnung von Auslandsspesen ganz in Ihrer Hand. Nicht ganz, denn der Fiskus hat da auch noch ein Wörtchen mit zu reden. Nicht mehr alle Auslandspesen sind steuerfrei. Denn da Spesen in vielen Fällen, vor allem in der Bewirtung, die Blicke der Finanzverwaltung auf sich gezogen haben, ist Vorsicht geboten. Also besser erst genau erkundigen und besonders sorgfältig bei der Auslandsspesenabrechnung vorgehen. Am besten die Belege und Tatbestände nochmals überprüfen, bevor Sie sie einreichen. Sind wir einmal ehrlich, nicht jede abendliche Kneipentour muss vom Arbeitgeber gesponsert werden. Lassen Sie sich jedoch trotz all der Reglements zu den Auslandsspesen Ihren Aufenthalt nicht vermiesen. |
Auslandskrankenversicherung
Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt sollte für sich und seine Familienmitglieder unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Anleihen
Wer für seine Rente vorsorgen oder sein Geld vermehren möchte aber das Risiko eines Aktienkaufs scheut, für den sind Anleihen eine gute sichere Alternative. Darlehensrechner
Darlehensrechner werden heute auf zahlreichen Internetseiten von Banken und Versicherungen angeboten. Doch reicht die Auskunft über die Zinsbelastung aus? Berufshaftpflicht
Private Equity
Umsatzsteuergesetz
weitere Themen:
» Girokonto ohne Schufa » Lohn » Diensthaftpflicht » Bürokauffrau » Industrieanleihen » Kredite für Selbständige » Hypothekenbanken » Rechnungsvorlage » Gewerbemietvertrag » Heimarbeit |
Anzeigen
| ||||||||||||||||