Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn man ein Gewerbe ausübt. Ob Handel, Handwerk oder Dienstleistungen, sie müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Übt man ein Gewerbe aus, muss man diese Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist zwar nicht kostenlos, doch die Gebühren halten sich in Grenzen. Bei einigen Berufen sind hier die erforderlichen Erlaubnisse und Zeugnisse mitzubringen, damit die Anmeldung erfolgen kann. Zum Beispiel Meisterbrief, Maklererlaubnis, Handwerkskarte. Das Gewerbeamt nimmt die Gewerbeanmeldung entgegen und leitet diese an weitere Behörden weiter. Dem Finanzamt, der Krankenkasse, der Industrie- und Handelskammer, dem statistischen Landesamt und dem Handelsregistergericht. Bei Handwerksberufen wird auch die Handwerkskammer benachrichtigt. Um Verzögerungen vorzubeugen kann man sich jedoch bei diesen Ämtern selbst melden. Dies beschleunigt die Bearbeitung und eventuell aufkommende Fragen können sofort geklärt werden.
Viele glauben, eine Gewerbeanmeldung bringt nur Negatives mit sich, doch das stimmt nicht so ganz. Jedes Gewerbe unterliegt zwar der Gewerbesteuer und auch der Umsatz, sowie das Einkommen muss versteuert werden. Doch es besteht die Möglichkeit, ein Kleingewerbe anzumelden. Diese Regelung ist auf dem Formular des Finanzamtes zu finden. Wenn man diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, darf man zwar keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung setzen, dafür führt man diese auch nicht ab. Diese Regelung nennt sich Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 USTG. Nach der Gewerbeanmeldung muss man dieses Formular für das Finanzamt ausfüllen und termingerecht abgeben oder abschicken. Kurze Zeit später bekommt man einen Bescheid zugeschickt, in dem auch die Steuernummer vermerkt ist. Die Steuernummer muss auf jede Rechnung, oder Quittung eingetragen werden. Nur so ist die Rechnung auch gültig.
Es kann nicht schaden, wenn man bereits vor der Gewerbeanmeldung einen Steuerberater aufsucht und ihm das Vorhaben schildert. Er kann zur Realisierung des Projektes seinen Rat geben. Die Buchhaltung muss penibel genau geführt werden und am Ende des Jahres sollte auch alles für die Steuererklärung fertig gestellt werden. Bei der Steuererklärung sollte man sich den Fachkenntnissen eines Steuerberaters bedienen, damit man keine Fehler macht. Kleinunternehmer benötigen lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Anhand dessen braucht der Steuerberater etwa eine halbe Stunde, um alle Formulare mit dem Unternehmer gemeinsam auszufüllen. Er ist es auch, der die Formulare an das Finanzamt weiterleitet.