Ein Gewerbemietvertrag regelt Rechte und Pflichten, die der Eigentümer einer Immobilie und sein Mieter jeweils haben. Dabei geht es z.B. um Ladenlokale.
Ob Restaurant, Friseurgeschäft oder Spielzeugfachhandel – wer eine Geschäftsidee hat und sich selbstständig machen will, der startet meistens nicht in einer eigenen Immobilie, sondern mietet Räumlichkeiten für sein Geschäft an. Daraus ergeben sich wie bei einer Mietwohnung Rechte und Pflichten, und diese sind im Gewerbemietvertrag geregelt.
Zunächst einmal hat der Gewerbemietvertrag die Aufgabe, die entscheidenden Eckdaten zu benennen, die das Mietverhältnis prägen. Dazu zählen in erster Linie die Quadratmeterzahl und der Mietpreis. Außerdem wird in der Regel festgelegt, zu welchem Zweck die Räume genutzt werden dürfen. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, ein Ladenlokal, in dem Damenmode verkauft wird, in eine Bar zu verwandeln, ohne dass der Vermieter zustimmt.
Ähnlich wie bei einem Kaufvertrag wird im Gewerbemietvertrag häufig auch festgelegt, dass das Objekt „wie gesehen“ vermietet wird. Das bedeutet: Der gewerbliche Mieter kann nicht nachträglich auf vermeintliche Beeinträchtigungen, auf Reparaturstau oder andere Probleme verweisen, um auf diese Weise eine Mietminderung zu begründen. Der Beginn und die Dauer des Mietverhältnisses zählen zu den weiteren Aspekten, die üblicherweise per Gewerbemietvertrag geregelt werden. Dabei muss natürlich keineswegs eine bestimmte Dauer festgeschrieben werden, vielmehr kann der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und mit bestimmten Fristen für die ordentliche Kündigung versehen werden.
Doch damit nicht genug: Die Zahl der Schlüssel, der Zeitpunkt der Mietzahlung und Regelungen bezüglich einer möglichen Untervermietung gehören ebenfalls zu den Aspekten, die im Gewerbemietvertrag berücksichtigt werden sollten.
Die Vielzahl der einzelnen Punkte, die es zu beachten gilt, legen den Schluss nahe, dass man den Gewerbemietvertrag besser nicht selbst formulieren sollte. Vielmehr ist das eine Aufgabe für Juristen, die alle wichtigen Paragraphen kennen und für wasserdichte Formulierungen sorgen können. In der Regel ist es der Vermieter, der den Gewerbemietvertrag vorlegt. Er muss ihn jedoch nicht zwingend von einem Anwalt ausarbeiten lassen, sondern kann auch auf Mustertexte zurückgreifen. Diese werden beispielsweise von Haus- und Grundbesitzervereinen zur Verfügung gestellt, auch im Internet findet man Vorlagen für einen korrekten Gewerbemietvertrag.