Hypothek oder Grundschuld sind Begriffe mit denen nicht jeder etwas anfangen kann. Hier erfahren Sie mehr über diverse Formen von Grundpfandrechten.
Eine Hypothek wird im Grundbuch einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks eingetragen und dient der Absicherung eines Darlehens – wobei es keine Rolle spielt zu welchem Zweck das Darlehen verwendet wird. Viele Leute sind nämlich der Meinung, Hypotheken würden ausschließlich zur Absicherung von Immobiliendarlehen dienen, aber das ist nicht korrekt. So können beispielsweise auch Unternehmenskredite oder andere Finanzierungen über eine Hypothek besichert werden.
Die Art und Weise der Besicherung ist relativ schnell erklärt. Sollte der Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr an den Darlehensgeber zurückzahlen können, so steht dem Darlehensgeber das Recht zu, das mit der Hypothek besicherte Grundstück zu veräußern. In solch einem Fall spricht man auch von der so genannten Vollstreckung, die in aller Regel in Form einer Zwangsversteigerung durchgeführt wird.
Allerdings gelangt im heutigen Banken- und Kreditgeschäft die Hypothek nur noch sehr selten zum Einsatz. Denn Hypotheken sind äußerst unflexibel und bringen gegenüber anderen Grundpfandrechten einige Nachteile mit. Heutzutage werden Darlehen und Kredite in der Regel über Grundschulden besichert. Gegenüber der Hypothek hat die Grundschuld mehrere Vorteile – sowohl für den Darlehensnehmer als auch für den Darlehensgeber.
Eine Hypothek ist nämlich stets an eine ganze bestimmte Forderung wie zum Beispiel ein Darlehen gebunden. Wurde die Forderung beglichen, so kann die Hypothek nicht nochmals zur Besicherung einer anderen Forderung herangezogen werden. Dem Grundstückseigentümer bleibt folglich nur die Möglichkeit die alte Hypothek löschen und ein neues Grundpfandrecht einzutragen zu lassen.
Bei einer Grundschuld verhält es sich hingegen so, dass mit ihr sämtliche Forderungen eines Gläubigers besichert werden können. Hat man beispielsweise ein Darlehen zurückgeführt und möchte man beim selben Darlehensgeber ein neues Darlehen aufnehmen, so ist das überhaupt kein Problem, denn die bestehende Grundschuld besichert auch dieses Darlehen. Möchte man ein Darlehen oder einen Kredit bei einem anderen Darlehensgeber aufnehmen, welcher ein Grundpfandrecht erfordert, so kann dieses ebenfalls über eine bestehende Grundschuld besichert werden, denn eingetragene Grundschulden können an Gläubiger übertragen werden. Im Falle einer Grundschuldübertragung spricht man auch von einer Abtretung.