Als wohl formloseste Schuldverschreibung gilt die Inhaberschuldverschreibung, die auch gerne mal verschenkt wird und daher am Markt sehr beliebt ist.
Eine Inhaberschuldverschreibung kann z.B. eine Bundesanleihe oder Industrieanleihe, sowie auch ein Hypothekenpfandbrief sein. Sie ist eine Schuldenart, die nur mit staatlicher Genehmigung in Verkehr gebracht werden darf. Gesetzlich geregelt wird die Inhaberschuldverschreibung im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen 793 ff.
Rechtlich gesehen ist die Inhaberschuldverschreibung eine Urkunde, mit der dem Inhaber der Schuldverschreibung eine bestimmte Leistung versprochen wird, also z. B. ein geliehener Geldbetrag mit einer festgelegten Verzinsung oder einer anderen Verpflichtung zurückzuzahlen ist. Bei dieser Sonderform der Schuldverschreibung wird der Inhaber nicht namentlich erwähnt, was bedeutet, wer die Inhaberschuldverschreibung in den Händen hält, ist praktisch der Gläubiger. Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet. Dem Inhaber gegenüber kann der Aussteller nur solche Einwendungen entgegenhalten, die die Gültigkeit der Urkunde bezüglich ihrer Ausstellung betreffen, Einwendungen, die sich direkt aus der Urkunde ergeben oder aber die ihm unmittelbar gegen den Inhaber zustehen. Den Gegensatz bilden Recta- oder Namensschuldverschreibungen, bei denen der Gläubiger namentlich erwähnt wird. Diese Namenspapiere verfügen praktisch über eine eingebaute Diebstahlsicherung, da sie nicht formlos übertragen werden können.
Auf dem Finanzmarkt bildet die Inhaberschuldverschreibung eine sichere, flexible und durchaus attraktive Wertpapieranlage. Normalerweise winken reizvolle Renditen bei einer absehbaren Laufzeit von Allgemein 1-5 Jahren. Und der Inhaber kassiert garantierte und gleich bleibend hohe Zinsen über die gesamte Laufzeit. Angelegt werden im Normalfall Beträge ab 5000 Euro. Kauft man die Papiere bei der Bank, können diese vor Ablauf jederzeit zum aktuellen Tagessatz zurückgegeben werden. Manche Banken verzichten dabei auch auf die Spesen für An- und Ver-kauf. Sie verwaltet die Papiere auch gerne in einem Depot und garantiert die Rückzahlung am Ende der Laufzeit. Auch die jährliche Auszahlung der Zinsen kann vereinbart werden.
Da der Staat ein Auge auf die Schuldverschreibungen wirft, sind sie fast so sicher wie ein Sparbuch. Und wenn man die Inhaberschuldverschreibung länger als zwölf Monate hält, bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei. Da heißt es, die gebotenen Steuervorteile zu nutzen, oder?