Kündigen

Kündigen - eine nicht immer ganz einfache Angelegenheit

Zum Kündigen gehören immer zwei, einer der kündigt und einer, dem gekündigt wird, sogar selbst wenn beide kündigen, also einen Aufhebungsvertrag schließen

Kündigen zielt auf die zukünftige Beendigung eines Dauerschuld-verhältnisses, sei es nun zum Beispiel der Arbeits- oder Mietvertrag. Je nach Vertragsart gelten eigene Regeln, aber einige Grundsätze bleiben für alle Kündigungen doch gleich. Bei der Kündigung handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, das mit der Kündigungserklärung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ausspricht. Allerdings wird die Erklärung erst mit dem Zugang beim Vertragspartner wirksam und ist zudem grundsätzlich bedingungsfeindlich. Natürlich muss beim Kündigen Form und Frist eingehalten werden und dem Kündigenden überhaupt ein Kündigungsrecht zustehen.

Will man nun ein Arbeitsverhältnis kündigen, bleibt zusätzlich noch einiges zu beachten. Schließlich wird hier Arbeitsrecht und damit evtl. das Kündigungsschutzgesetz angewandt. Es gibt verschiedene Wege zu kündigen, die Änderungskündigung, die ordentliche und die außerordentliche, fristlose Kündigung.

Hat der Arbeitnehmer eine neue, bessere Arbeitsstelle gefunden, kann er unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist den Arbeitsvertrag kündigen. Für den Arbeitgeber ist eine ordentliche Kündigung da schon etwas schwieriger. Muss er aus betrieblichen Gründen kündigen, soll er zuvor eine entsprechende Sozialauswahl treffen, damit die Kündigung nach Möglichkeit nicht den Schwächsten trifft. Dann muss der Arbeitgeber auch noch darauf achten, wie lange der Zukündigende schon in seinem Betrieb arbeitet. Hier greift nämlich o.a. Kündigungsschutzgesetz ein. Je nach dem läuft der Arbeitgeber Gefahr, eine ungerechtfertigte Kündigung auszusprechen oder eine Abfindung zahlen zu müssen.

Anders sieht es bei der fristlosen Kündigung aus. Hier muss schon ein schwerwiegender Grund vorliegen, damit das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden kann. Unter Umständen reicht der Grund nicht für die Kündigung, dann muss zuvor eine Abmahnung erfolgen. Werden die Missstände auch dann nicht rechtzeitig abgeschafft, kann fristlos gekündigt werden. Diese Regelungen gelten sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, denen dies oft gar nicht so bewusst ist. Es kann deswegen sogar zu Schadensersatzansprüchen kommen.

Ähnliches gilt für das Mietrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt wird. Da wird das Kündigen oft noch schwieriger, besonders unter Beachtung des Mieterschutzes. Und selbst wenn die Kündigung korrekt ausgesprochen wurde, heißt dies noch lange nicht, dass das Mietobjekt dann auch geräumt und ordentlich herausgegeben wird.

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