Die Mehrwertsteuer, die auch als Umsatzsteuzer bezeichnet wird, wird auf alle von einem Unternehmen verkauften Güter und Leistungen erhoben.
Die Mehrwertsteuer wird auch als Umsatzsteuer bezeichnet. Die Mehrwertsteuer gehört zu der Gruppe der allgemeinen Verbrauchssteuern. Verbrauchssteuern belasten den gesamten privaten und öffentlichen Verbrauch, wobei mit Verbrauch alle Güter und Leistungen bezeichnet werden, die vom Letztverbraucher (Endverbraucher) erworben werden. Daraus folgt, dass die Mehrwertsteuer grundsätzlich vom Konsumenten getragen wird.
Die Mehrwertsteuer gehört zu den indirekten Steuerarten, da die Umsatzsteuer aus technischen Gründen nicht direkt beim Verbraucher erhoben werden kann, sondern bei den Unternehmen, die den Umsatz ausführen. Das bedeutet, dass die Unternehmen auch die Steuerschuldner für die Mehrwertsteuer sind. Jedoch wälzen die Unternehmen diese Steuerbelastng über die Preise der Güter auf den Abnehmer, also den Konsumenten, ab.
Eine Firma tätigt Umsätze sowohl mit anderen Unternehmen als auch mit Privatpersonen (Konsumenten), wobei jeder dieser Umsätze grundsätzlich mit der Mehrwertsteuer belastet wird. Da der Gesetzgeber mit der Umsatzsteuer jedoch nur den Endverbraucher belasten möchte, haben Unternehmen die Möglichkeit des so genannten Vorsteuerabzugs. Dies ermöglicht Unternehmern, von der Umsatzsteuer, die von ihnen durch die eigenen Umsätze erhoben wird, die Umsatzbeträge, die ihm von anderen Unternehmen berechnet wird, abzuziehen. Diese Verrechnung erfolgt im Rahmen der so genannten Umsatzsteuervoranmeldung, die monatlich oder halbjährlich zu erstellen ist und in welcher der Unternehmer seine Steuerlast selbst berechnen muss. Wenn nach dem Vorsteuerabzug eine Zahllast verbleibt, muss die Firma diese an das Finanzamt entrichten.
Nach §1 des Umsatzsteuergesetzes unterliegen die folgenden Umsätze der Mehrwertsteuer: - Güter bzw. Leistungen, die ein Unternehmen verkauft, - Eigenverbrauch von Gütern bzw. Leistungen: Der Begriff "Eigenverbrauch" bezeichnet die Entnahme von Gegenständen oder Leistungen aus dem Unternehmen für private Zwecke. - Einfuhr von Gütern in das Inland: Hier wird die Mehrwertsteuer speziell als "Einfuhrumsatzsteuer" bezeichnet.
Für die Mehrwertsteuer werden derzeit zwei Steuersätze unterschieden: 7% und 16%. Der Umsatzsteuersatz von 16% ist der "Regelfall". Der Mehrwert-Steuersatz von 7% gilt für einige Ausnahme, wie beispielsweise für Lebensmittel, für den Personennahverkehr und für Verlagserzeugnisse (Bücher und Zeitungen).