Die Renten sind sicher, glauben die Politiker, aber meinen sie damit Ihre Pensionen oder auch die Leistungen der normalen Rentenversicherung?
Altersvorsorge in Deutschland besteht aus Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge. Die Beamten der öffentlichen Hand haben Anspruch auf eine Sonderversorgung. Alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von Selbständigen werden in der Rentenversicherung pflichtversichert.
Der Begriff Rente bedeutet die Leistungsbezüge in Ruhestand. Auszahlung wird monatlich durch den Versicherungsträger durchgeführt, die Zahlungsabwicklung übernimmt meistens die Post. Die Beamten im Ruhestand bezeichnet man als Pensionäre und sie erhalten Ihre Leistungen aus Sonderkassen. Die Pension muss auch in voller Höhe versteuert werden. Die Altersrente ist nicht immer mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben identisch. Wenn man früher als mit 65 Jahren aufhört zu arbeiten, gibt es Vorruhestandsregelungen, bzw. Sozialhilfe, auf der anderen Seite kann man weiterhin arbeiten auch während des Bezuges von Altersrente.
Die Rentenversicherung wurde 1891 von Otto von Bismarck eingeführt. Das alte System der Kapitalbildung durch Rentenzahlungen brach infolge der Weltwirtschaftskrise zusammen. Daher war es notwendig auf das Umlageverfahren überzugehen. In den letzten Jahren kam es zu Versuchen der Sicherung des von demographischer Entwicklung und wirtschaftlicher Stagnation bedrohten Systems.
Die Arbeitnehmer werden durch Rentenversicherung gegen Alter, verminderte Erwerbstätigkeit und den Tod versichert. Daraus resultieren folgende Leistungen: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Vor Zahlung einer Rente wird immer versucht die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.
Eine Altersrente wird bei einem Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr gewährt, wenn man früher in die Rente gehen will, muss man mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozentpunkten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme rechnen. Die Höhe der Rente wird aus den Rentenversicherungsbeiträgen berechnet, zusätzlich spielt auch der Wohnsitz eine Rolle, dazu wurden Versicherungslastregelungen zwischen Staaten vereinbart. Die Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt je 50 Prozent, Selbständige tragen den Beitrag allein. Dazu kommen noch Bundeszuschüsse und sonstige Einnahmen.