Schuldschein

Der Schuldschein – immer noch ein Schein zum Beweis der Schuld?

In wie vielen Kitschromanen wurde der junge Hausherr wegen Spielschulden mit einem Schuldschein massiv unter Druck gesetzt und in den Ruin getrieben?

Deswegen haftet dem Schuldschein immer noch ein Hauch des Verrufes an. Dennoch wird er heutzutage immer noch als spezielle Form der Fremdfinanzierung verwendet, wobei eher die Beweissicherung im Vordergrund steht. Der Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, mit der er eine Schuldverpflichtung - meist über eine Geldsumme - eingeht oder die Schuld bestätigt. Die Schuldurkunde dient dem Gläubiger dann zur Beweiserleichterung.

Ein Schuldgrund muss nicht unbedingt angegeben werden und auch sonst kann der Schuldschein formlos sein. Es empfiehlt sich aber, die Höhe der Summe, den Verwendungszweck, den Rückzahlungstermin und die Bankverbindung auf dem Schein niederzuschreiben. Dem Gläubiger steht das Eigentum am Schuldschein zu, er kann den Schuldschein allerdings auch verkaufen. Die Möglichkeit der schriftlichen Übertragung an einen Dritten unterscheidet ihn von einem normalen Bankkredit. Der Schuldschein muss dann zurückgegeben werden, wenn der Schuldner seine Schulden zurückgezahlt hat, weil der weitere Besitz des Schuldscheines durch den Gläubiger ein Indiz für das weitere Bestehen der Schuld ist. Außerdem kann der Schuldner eine Quittung verlangen. Trotz alledem ist der Schuldschein kein Wertpapier im rechtlichen Sinne und daher nicht börsenfähig.

Einen anderen Stellenwert hat der Schuldschein bei der Gewährung eines Schuldschein-Darlehns, dass jedoch meistens nur an öffentliche Schuldner gewährt wird, weil hier keine besondere Sicher-heit auf Seiten des Schuldners an den Gläubiger gegeben wird. Der ausgestellte Schuldschein enthält die Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehns und zur Zahlung der vereinbarten Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Sie dient zum Beweis der Hingabe des Darlehns. Schuldscheine werden heute regelmäßig am Markt gehandelt und werden daher regelmäßig als Teil des Rentenmarktes gesehen.

Obwohl der Schuldschein bei der breiten Bevölkerung mehr oder weniger vergessen ist, lohnt es sich doch gelegentlich, sich seiner zu bedienen. Gibt man zum Beispiel einem Freund ein Darlehn, kann man mit einem Schuldschein deswegen auf der sicheren Seite sein, weil der Schein die Schuld beweist. Dies ist leider viel zu oft notwendig, denn wie oft hört bei Geld die Freundschaft auf? Wenn der Schuldner es ehrlich meint, dürfte in dem Schuldschein auch kein Problem bestehen, weil dann alles seinen korrekten Weg geht.

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