Das Sterbegeld von den gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 01.01.2004 abgeschafft. Daher ist es notwenidg, für die Bestattungskosten privat vorzusorgen.
Bis zum 31.12.2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein sogenanntes „Sterbegeld“ an die Hinterbliebenen eines gesetzlich Krankenversicherten. Das Sterbegeld betrugt damals etwa 525 Euro. Dies ist jedoch seit dem 01.01.2004 ersatzlos weggefallen. Deshalb ist es wichtig, einen entsprechenden Geldbetrag anzusparen, damit die Bestattung eines nahen Angehörigen nicht aufgrund eines finanziellen Engpasses scheitert. Eine Beerdigung in Deutschland kostet etwa 5000 Euro.
Um zu vermeiden, kann eine sogenannte Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Darunter versteht man eine Lebensversicherung auf den Todesfall, weshalb diese im Regelfall auch deutlich günstiger ist als eine herkömmliche Kapitallebensversicherung auf den Erlebensfall. Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung liegt auch darin, dass diese nicht auf etwaige HARTZ-IV- oder Sozialhilfeansprüche angerechnet werden darf. Sinnvoll ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, um den Hinterbliebenen und Angehörigen die finanzielle Belastung durch die Bestattung zu ersparen.
Eine weitere Möglichkeit der Vorsorge für die eigenen Bestattungskosten ist die Teilnahme an einer sogenannten Sterbekasse. Als Sterbekasse werden meist kleinere, private, genossenschaftlich organisierte Vereine bezeichnet, die im Todesfall ein Sterbegeld an die Erben auszahlen. Meist werden Sterbekassen für eine bestimmte Kategorie von Menschen gegründet, beispielsweise für Mitarbeiter derselben Firma oder Mitglieder ein bestimmten Vereins. Auch werden Sterbekassen von einzelnen Lebensversicherungsanstalten angeboten.
In bestimmten Fällen gibt es jedoch auch von anderen Seiten finanzielle Hilfe bei Todesfällen. Manche Arbeitgeber zahlen bei Tod eines Mitarbeiters eine sogenannte Sterbebeihilfe. Dies trifft im besonderen auf die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zu. Wenn ein gesetzlich Versicherter durch einen Arbeitsunfall verstirbt, wird den Hinterbliebenen von den Berufsgenossenschaften ein Sterbegeld gezahlt. Zu den Arbeitsunfällen sind auch Unfälle zu zählen, die in Zusammenhang mit der Absolvierung eines Studiums, mit dem Besuch der Schule oder des Kindergartens geschehen.
Außerdem zählen hierzu auch Unfälle, die auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur Arbeitsstätte, Schule, Kindergarten oder Universität geschehen. Für den Freizeitbereich ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu empfehlen. Diese zahlt ein Sterbegeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt, Das Sterbegeld aus der privaten Unfallversicherung wird bei Tod durch einen Arbeitsunfall zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.