Unterhalt

Unterhalt ist eine dauerhafte finanzielle Verpflichtung

Unterhalt ist eine dauerhafte Verpflichtung, die häufig nach Scheidungen eingegangen werden muss. Die Zahlungen gehen an den Ehegatten und die Kinder.

Unter Unterhalt versteht man finanziellen Hilfen innerhalb der Familie. Ehepartner und Kinder können Unterhalt vom Vater oder der Mutter verlangen. Dabei wird geprüft, wie die finanziellen Verhältnisse sind. Reicht der Verdienst des Unterhaltspflichtigen nicht aus, tritt das Jugendamt oder Sozialamt in Vorleistung. Der Staat holt sich dann die Gelder zurück, sobald der Leistungspflichtige zur Zahlung in der Lage ist.

Wie überall gibt es auch hier Mittel und Wege, um die Höhe der Unterhaltszahlungen zu beeinflussen. Ein Ehepaar mit einem Kind hatte sich auseinander gelebt. Die Trennung wurde vollzogen, das Kind wuchs bei der Mutter auf. Der Ehegatte, ein gut verdienender IT-Spezialist, verpflichtete sich sofort außergerichtlich für das Kind einen Satz zu zahlen, der über der Pflichtsumme der Düsseldorfer Tabelle lag. Leider konnte für den Unterhalt der Mutter keine Einigkeit erzielt werden. Die Forderungen der Frau waren so hoch, dass der IT-Spezialist mit dem verbleibenden Geld seine neue Familie - er hatte in der Zwischenzeit wieder eine Partnerin - nicht ausreichend unterhalten hätte können. Auf eine gerichtliche Lösung nach der Düsseldorfer Tabelle, die drei Siebtel des Nettoeinkommens der Frau zuschreibt, wollte sich der ITler nicht einlassen.

Um den Unterhalt außergerichtlich niedriger zu regeln, Griff der Ehemann in die Trickkiste. Er ließ sich von seinem Arbeitgeber entlassen. Die Kündigung war juristisch wasserdicht und wurde tatsächlich vollzogen. Der IT-Spezialist arbeitete fortan als Freiberufler auf selbständiger Basis zu einem geringeren Satz für seinen ehemaligen Arbeitgeber. Die Frau zog vor Gericht, musste aber die beruflichen Veränderungen wie geschildert hinnehmen. Dies hatte zur Konsequenz, dass ihr nun nach der Düsseldorfer Tabelle wesentlich geringere Unterhaltszahlungen zustanden. Noch im Gerichtssaal beschloss das Paar, sich außergerichtlich zu einigen und zwar zu einem Satz der wesentlich unter dem ursprünglich von der Ehefrau geforderten lag. Schon wenige Wochen nach der Verhandlung trat der IT-Spezialist wieder seine alte Stelle als Angestellter an. Auch der Lohn, auf den er verzichtet hatte, wurde ihm nachgezahlt.

Ob dieses Beispiel vor allen Gerichten und mit allen Ehefrauen funktioniert, kann hier nicht hinreichend dargelegt werden. In jedem Fall ist ein gutes Einvernehmen mit dem Arbeitgeber eine Möglichkeit, den Unterhalt zu reduzieren.

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