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WohnwagenversicherungMit einer Wohnwagenversicherung kann man seinen Caravan schützenEine Wohnwagenversicherung bietet umfassenden Schutz für die Ferienwohnung auf Rädern. Man muss allerdings die Versicherungsbedingungen genau beachten.
Ein gut ausgestatteter Caravan stellt einen erheblichen Wert dar. Deshalb sollte jeder Eigentümer eine passende Wohnwagenversicherung abschließen, um seinen Besitz vor möglichen Gefahren zu schützen – und im Fall des Falles wenigstens die finanziellen Folgen abzumildern. Anders als bei einer Campingversicherung, die nur für Mobilheime mit einem festen Stellplatz gilt, sind mit der Wohnwagenversicherung Caravans auch auf Reisen geschützt. Kommt es also beispielsweise auf der Autobahn zu einem Unfall oder wird der Hänger bei stürmischer See auf einer Schiffsüberfahrt beschädigt, so ersetzt die Versicherung den entstandenen Schaden. Auch solche Schäden, die auf einem Campingplatz entstehen, sind versichert. Dazu gehören beispielsweise Zerstörungen durch Sturm und Regen oder Blitzschlag. Mitversichert sind in der Wohnwagenversicherung generell auch alle Teile, die mit dem Hänger fest verbunden sind. Das können zum Beispiel Vordächer und Markisen sein, aber auch eine Satellitenschüssel auf dem Dach. Nicht abgedeckt wird mit einer normalen Wohnwagenversicherung hingegen alles, was im Inneren des Wohnwagens gelagert wird. Wiederum ein Beispiel: Schlägt der Blitz in den Caravan ein und gerät dieser dadurch in Brand, so ersetzt die Versicherung den Wohnwagen. Technische Geräte, Kleidung und alle anderen Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Unglücks im Wagen befanden, werden hingegen nicht ersetzt. Wer auch die Absicherung seines Gepäcks wünscht, der muss zusätzlich zur Wohnwagenversicherung noch eine Inhaltsversicherung abschließen. Die Leistung der Wohnwagenversicherung besteht im Ersatz des Zeitwertes, eine Neuwertklausel gibt es in der Regel nicht. Zudem muss der Camper die Versicherungsbedingungen sehr genau beachten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wichtig sind zum einen mögliche Einschränkungen bezüglich des „wilden Campens“ außerhalb offizieller Campingplätze. Zum anderen ist bei sehr weiten Fahrten Vorsicht geboten. Wer etwa von Südspanien aus nach Marokko übersetzt, kann ebenso mit seiner Wohnwagenversicherung in Konflikt geraten wie ein Camper, der den asiatischen Teil der Türkei bereist. Wer diese Ziele ansteuern will, sollte unbedingt vorher mit der Versicherung sprechen und sich den Schutz durch die bestehende Police in diesen besonderen Fällen schriftlich bestätigen lassen. |
Auslandskrankenversicherung
Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt sollte für sich und seine Familienmitglieder unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Währungsrechner
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